Unsere Paketpreise werden derzeit im Onlineshop nicht angezeigt aber natürlich in der Abrechnung berücksichtigt. Weitere Infos gerne telefonisch. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN:
Unsere Lehrgänge richten sich an die Angehörigen des Berufs­feldes „Körperpflege“: Selbständige, Meister, Gesellen, Lehrlinge des Friseurhandwerks, fachfremde Ehegatten, Umschüler. Ferner Visagisten, Maskenbildner, sowie Praktikanten mit Ausbildungsplatzzusage und Hilfskräfte, die von einem Friseurbetrieb angemeldet werden.

2. ANMELDUNG UND ZAHLUNGSWEISE:
Siehe die Bestimmungen der jeweiligen Anmeldeformulare! Soweit dort nicht anders aufgeführt, gilt folgendes:

2.1 Gleichzeitig mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von einem Drittel der Kursgebühr zu leisten. Der Restbetrag ist bei Lehrgangsbeginn fällig. Erst nach Eingang der geforderten Anzahlung wird die Reservierung bestätigt. Bitte beachten Sie: Bei Seminaren von weniger als zwei Wochen Dauer wird die Seminargebühr fällig bei Anmeldung.

2.2 Eventuelle Kosten für eine Unterkunft während des Seminars sind in keinem Fall in einer Seminargebühr enthalten, sondern werden immer gesondert von den Vermietern in Rechnung gestellt.

2.3 Mit Erscheinen der neuen Gebührenliste verliert die vorherige ihre Gültigkeit.

2.4 Auf Wunsch kann eine Teilzahlung vereinbart werden. Die letzte Rate muss jedoch in jedem Fall vor Überschreitung der Lehrgangsmitte gezahlt sein.

3. RÜCKTRITTSREGELUNG:
3.1 Bei Rücktritt € 50.-- als Bearbeitungsgebühr. Bei Rücktritt innerhalb 2 Wochen müssen wir ein Drittel der Kursgebühr, berechnen. Bei Nichterscheinen wird die gesamte Lehrgangsgebühr erhoben, Ausnahme hiervon nur dann, wenn sich Ersatz findet. Es besteht kein Recht auf Auszahlung nicht abgeleisteter Lehrgangsgebühren. Wird ein Seminar wegen Erkrankung der Seminarleitung oder zu geringer Teilneh­merzahl verschoben, oder gegen Erstattung bereits gezahlter Gebühren abgesagt, besteht kein Anspruch auf Schaden­ersatz.

4. ORDNUNG:
4.1 Unsere Ausbildungsziele sind nur erreichbar, wenn Ablenkungen und Störungen vom Unterricht möglichst ferngehalten werden können. Hierzu dient die allgemeine Schulordnung, die bei Anmeldung übersandt und bei Kursbeginn erläutert wird. Ihre Einhaltung ist Voraussetzung für den Aufenthalt bei MEININGHAUS. Es ist ein jederzeit korrektes Verhalten anzustreben. Das Rauchen, Essen, Trinken oder Kaugummikauen außerhalb der Pausen, und generell in den Schulungs­räumen, ist zu unterlassen. Den Weisungen der verantwortlichen Lehrkräfte ist jederzeit Folge zu leisten.

4.2 Jugendliche unter 18 Jahren müssen um 22.00 Uhr, alle anderen Teilnehmer – gleich welchen Alters – bis spätestens 24.00 Uhr in ihrem Quartier sein um ausgeruht und kon­zentrationsfähig zum Unterricht erscheinen zu können.

4.3 Am Schulungsplatz oder in den Schränken ist Ordnung zu halten.

4.5 Nach jeder Benutzung sind alle Arbeitsplätze zu säubern, unter Beachtung der Hygieneverordnung.

4.6 Elektrische Geräte und chemische Präparate müssen entsprechend der Sicherheitsvorschriften behandelt werden, nach TRGS 530 (Aushang) ist der Hautschutz zu beachten.

4.7 Vorzeitige Entlassung: Teilnehmer, die sich nicht an die Schul­ordnung bzw. an eine gesonderte Kursordnung halten,
gefährden nicht nur ihren eigenen Seminarerfolg, sondern auch den der anderen Teilnehmer und den der Schule. Nach einmaliger schriftlicher Verwarnung erfolgt gegebenenfalls der Verweis von der Schule unter Rückzahlung nicht abgeleisteter Seminargebühr abzgl. € 150,- Bearbeitungsgebühr.

5. KLEIDUNG:
5.1 Jeder Teilnehmer hat in gepflegter, angemessener und zweckmäßiger Kleidung zum Unterricht zu erscheinen. Das Tragen von abgewetzten Turnschuhen und von Freizeitkleidung, insbesondere Blue Jeans, ist nicht gestattet.

6. ERKRANKUNGEN UND FREISTELLUNGEN VOM UNTERRICHT:
6.1 Im Falle der Erkrankung muss dies ab 8.30 Uhr im Büro (09191-79860) gemeldet und gegebenenfalls ein ärztliches Attest vorgelegt bzw. nachgereicht werden.

6.2 Jede Freistellung muss rechtzeitig im Sekretariat beantragt, der zuständigen Lehrkraft mitgeteilt und uns von dem­jenigen bestätigt werden, der das Seminar bezahlt.

6.3 Vorzeitiges Beenden des Unterrichts am Abend, freitags oder vor Feiertagen ist ohne triftigen Grund nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf das Nachholen von Fehlzeiten, auch nicht aus schriftlich nachgewiesenen Krankheitszeiten. Die Schule wird sich jedoch in diesen Fällen (ärztliches Attest) immer um eine geeignete Nachholmöglichkeit bemühen, die jedoch nur zu den von der Schulleitung vorgeschlagenen Zeiten stattfinden kann.

7. HAFTUNG:
7.1 Wertgegenstände und größere Geldbeträge dürfen nicht in der Garderobe, oder über Nacht in den Schrankfächern, aufbewahrt werden. Die Schule kann hierfür keine Haftung übernehmen, ebenso nicht für Kleidung in der Garderobe oder für an der Schule abgestellte Fahrzeuge, insbesondere Fahrräder.

7.2 Es dürfen nur eigene ortsveränderliche Elektrogeräte in der Akademie verwendet werden, die sicherheitstechnisch geprüft sind.

8. MODELLE, PRÄPARATE:
Modelle stehen für die Teilnehmer kostenlos zur Verfügung. Alle Präparate zur Behandlung der Schulungsmodelle werden von der Schule gestellt.

9. FOTO-/FILMRECHTE:
Wenn MEININGHAUS Teilnehmer im Rahmen ihres Kurses fotografiert, filmt, darf MEININGHAUS diese Werke für die Schulwerbung verwenden. Hierzu ermächtigen die Teilnehmer, bzw. ihre gesetzlichen Vertreter MEININGHAUS mit der Anmeldung.

10. MOBILFUNKGERÄTE:
Mobile Telefone sind während der Unterrichtszeit in der gesamten Schule ausgeschaltet.

Meininghaus
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